Wohnbauförderung
Die Wohnbauförderung ist die günstigste Variante zur Schaffung bzw. Sanierung von Eigenheimen oder
Mietwohnungen. Hier sind jedoch einige Grundvoraussetzungen zu erfüllen: der Förderungswerber muss
Österreicher oder EU-Bürger sein, eine bestimmte Einkommensgrenze darf nicht überschritten werden, die
Förderung wird nur für den Hauptwohnsitz des Werbers gewährt und die Wohnnutzfläche darf maximal 130 bis 150m²
betragen.
Bauspardarlehen
Das Bauspardarlehen garantiert einen Höchstzinssatz von max. 6 % und kann über einen Zeitraum von bis zu 30
Jahren zurückbezahlt werden. Pro Person beträgt die Darlehensobergrenze € 150.000,00. Unter bestimmten
Voraussetzungen können Tilgung und Zinsen in der Arbeitnehmerveranlagung als Sonderausgaben geltend gemacht
werden. Beim Bauspardarlehen ist zu beachten, dass es nur für bestimmte Finanzierungen, wie etwa Kauf von
Baugrund und Ausbau oder Renovierung von Eigenheimen gewährt wird.
Eurodarlehen
Hier haben Sie die Wahl zwischen fixer und variabler Verzinsung. Auch besteht die Möglichkeit eines
tilgungsfreien Zeitraums, in dem nur die Zinsen bezahlt werden.
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