Wohnbauförderung

Die Wohnbauförderung ist die günstigste Variante zur Schaffung bzw. Sanierung von Eigenheimen oder Mietwohnungen. Hier sind jedoch einige Grundvoraussetzungen zu erfüllen: der Förderungswerber muss Österreicher oder EU-Bürger sein, eine bestimmte Einkommensgrenze darf nicht überschritten werden, die Förderung wird nur für den Hauptwohnsitz des Werbers gewährt und die Wohnnutzfläche darf maximal 130 bis 150m² betragen.

Bauspardarlehen

Das Bauspardarlehen garantiert einen Höchstzinssatz von max. 6 % und kann über einen Zeitraum von bis zu 30 Jahren zurückbezahlt werden. Pro Person beträgt die Darlehensobergrenze € 150.000,00. Unter bestimmten Voraussetzungen können Tilgung und Zinsen in der Arbeitnehmerveranlagung als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Beim Bauspardarlehen ist zu beachten, dass es nur für bestimmte Finanzierungen, wie etwa Kauf von Baugrund und Ausbau oder Renovierung von Eigenheimen gewährt wird.

Eurodarlehen

Hier haben Sie die Wahl zwischen fixer und variabler Verzinsung. Auch besteht die Möglichkeit eines tilgungsfreien Zeitraums, in dem nur die Zinsen bezahlt werden.

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