Die gesetzliche Mindestbindungsfrist bei Bausparverträgen beträgt 6 Jahre. Als Bausparer erhalten Sie für Ihre Einzahlung eine staatliche Bausparprämie.

Die Höhe der staatlichen Prämie ist nicht für die gesamte Laufzeit garantiert, sondern wird jährlich neu festgelegt. Derzeit beträgt sie 1,5 %, wenn Sie also den maximalen prämienbegünstigten Betrag von € 1.200,00 pro Jahr einbezahlen erhalten Sie € 18,00 Prämie.

Mit dem Abschluss Ihres Bausparvertrages haben Sie die Möglichkeit, ein Bauspardarlehen in Anspruch zu nehmen. Wird der Bausparvertrag vorzeitig aufgelöst und das Guthaben nicht widmungsgemäß - also für den Neubau, Grundkauf oder bestimmte Sanierungsmaßnahmen usw. - verwendet, muss die staatliche Prämie zurückbezahlt und eine Verwaltungskostenpauschale geleistet werden.

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