Immer wieder steht das Thema "Pflege" im Mittelpunkt vieler heißer Debatten. Wer zahlt wenn ein Angehöriger oder man selbst pflegebedürftig wird? Grundsätzlich haben Pflegebedürftige einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegegeld. Dieses gesetzliche Pflegegeld ist in sieben Stufen gegliedert. Die Einstufung erfolgt je nachdem wie hoch der monatliche Pflegeaufwand in Stunden ist. Umso höher die Stufe, umso mehr Pflegegeld erhält man vom Staat.

Von privaten Pflegeversicherungs-Anbietern richten sich einige nach diesen gesetzlichen Stufen, andere haben eigene Parameter zur Festlegung der Pflegebedürftigkeit. Die Höhe der Prämie hängt vom Einstiegsalter ab. Je jünger man eine private Versicherung abschließt desto günstiger ist die Prämie.

Eine private Vorsorge sichert Ihnen neben dem staatlichen Pflegegeld ein zusätzliches Einkommen. Durch diese Vorsorge verfügen Sie im Fall der Pflegebedürftigkeit über zusätzliches Bargeld, das Sie frei verwenden können - sei es für Wohnungsadaptierung oder zusätzliche Dienste. Das private Pflegegeld wird ausbezahlt solange Sie pflegebedürftig sind, im Ernstfall ein Leben lang.

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